Wettanbieter mit Krypto in Deutschland: Was die deutsche Erlaubnis verbietet – und was Offshore-Seiten liefern
Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft.

Wer in Deutschland mit Bitcoin, Ethereum oder USDT eine Sportwette platzieren will, stellt schnell fest: Die Wege, die das eigene Land erlaubt, führen an Kryptowährungen vorbei. Keine einzige der 27 Sportwetten-Erlaubnisse, die die GGL am 2. Oktober 2026 auf ihrer Whitelist führt, akzeptiert Kryptowerte als Zahlungsmittel. Die Begründung steht nicht im Marketingsprech der Anbieter, sondern in § 6b Absatz 4 GlüStV 2021: Anonyme Zahlungsmittel sind im erlaubten Markt nicht zugelassen. Was hinter diesem Satz steckt, was die Offshore-Seiten, die Krypto akzeptieren, an ihrer Stelle bieten – und welchen Preis die Spielerin oder der Spieler dafür zahlt, dass das Geld auf einer blockchainbasiertem Weg fließt statt über das eigene Girokonto, zeigt die folgende Übersicht.
Die Top-Adressen im direkten Vergleich
Die Rangfolge unten folgt keiner Quote und keinem Bonus, sondern einer Lizenz: Oben stehen die sechs Wettanbieter, die auf der GGL-Whitelist stehen und deshalb in Deutschland Sportwetten mit Erlaubnis anbieten dürfen. Darunter folgen vier Offshore-Anbieter, die Spielerinnen und Spieler in Deutschland ebenfalls antreffen – alle ohne deutsche Erlaubnis, alle ohne Anschluss an OASIS oder LUGAS. Beide Gruppen stehen nebeneinander, damit der Unterschied sichtbar wird.

| Anbieter | GGL-Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| Betway | Erlaubt (Whitelist) | Betway Limited, Malta | 09.03.2021 |
| Wettarena | Erlaubt (Whitelist) | I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta | 09.10.2020 |
| MERKUR BETS | Erlaubt (Whitelist) | Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s | 06.11.2023 |
| Interwetten | Erlaubt (Whitelist) | Interwetten Gaming Limited, Sliema | 02.11.2020 |
| DAZN Bet | Erlaubt (Whitelist) | DZBT Operations Limited, Zebbug | 22.08.2023 |
| bwin | Erlaubt (Whitelist) | bwin (Deutschland) Limited, Gzira | 09.10.2020 |
| Allyspin | Nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao, ohne Bedeutung in DE) | – |
| 22Bet | Nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao, ohne Bedeutung in DE) | – |
| Playzilla | Nicht auf der Whitelist | k. A. (Curaçao, ohne Bedeutung in DE) | – |
| Sportaza | Nicht auf der Whitelist | Anjouan-Lizenz, ohne Bedeutung in DE | – |
Die Tabelle zeigt einen Bruch, der in jeder Spalte gleich aussieht: Bei den oberen sechs ist jedes Feld gefüllt, bei den unteren vier bleibt die Spalte zur Erlaubnis leer. Das ist kein Zufall, sondern die Sache selbst. Die Whitelist führt keine Offshore-Domain, weil keiner dieser Anbieter eine deutsche Erlaubnis beantragt hat oder beantragen könnte – die Annahme anonymer Zahlungsmittel wäre mit § 6b Absatz 4 GlüStV nicht vereinbar. Wer bei Allyspin, 22Bet, Playzilla oder Sportaza einzahlt, bewegt sich deshalb außerhalb des deutschen Erlaubnissystems, ohne OASIS-Sperre, ohne LUGAS-Limitdatei, ohne die fünf Werktage Auszahlungsfrist nach § 6b Absatz 7, die ein insolvent geschütztes Treuhandkonto garantiert.
Betway – großer Name, schmale Krypto-Linie
Betway gehört zu den ersten Adressen, die in Deutschland eine Sportwetten-Erlaubnis erhalten haben – die erste Genehmigung datiert auf den 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis auf den 23. Dezember 2022. Gehalten wird die Lizenz von der Betway Limited mit Sitz in Malta; die Whitelist führt die Domain Betway. Im Sportwetten-Bereich deckt Betway Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und die üblichen US-Sportarten ab, dazu Live-Wetten und mittlerweile auch virtuelle Automatenspiele, für die seit 23. Dezember 2022 ebenfalls eine Erlaubnis besteht.
Was Betway vom Krypto-Thema trennt, ist die schon beschriebene Regel: Die Whitelist führt keinen Anbieter, der Bitcoin oder andere Kryptowerte annimmt. Das gilt auch für die anderen fünf lizenzierten Marken – nicht, weil die Unternehmen keine Krypto-Akzeptanz wollten, sondern weil die deutsche Erlaubnis sie nicht erlaubt. Für die Spielerin heißt das: Wer bei Betway einzahlt, zahlt per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder einem der wenigen E-Wallets, die das Geldwäschegesetz akzeptiert – jeweils auf ein Konto, das auf den eigenen Namen läuft und im Rahmen der LUGAS-Limitdatei auf 1.000 € pro Monat gedeckelt ist, sofern keine höhere individuelle Erlaubnis beantragt wurde.
Der Wert von Betway liegt nicht in einer besonders aggressiven Krypto-Linie, sondern in der Solidität: Malta als EU-Mitgliedstaat, Whitelist-Eintrag seit 2021, eine der größeren Sportwetten-Marken Europas. Wer in einer regulierten Umgebung wetten will und keine Krypto verlangt, ist hier richtig. Wer Krypto will, ist hier falsch – wie bei jeder anderen Whitelist-Domain.
Wettarena – unbekannter Name, regulierter Hintergrund
Wettarena ist in Deutschland weniger bekannt als Betway oder bwin, gehört aber seit 2020 zum Whitelist-Kreis. Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, hält die Erlaubnis; die Whitelist führt die Domain Wettarena mit erster Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Was Wettarena an Sportarten abdeckt, ist nicht in dieser Aufstellung dokumentiert – die eigenen AGB geben darüber Auskunft.
Für die Krypto-Frage gilt dasselbe wie bei Betway: Die Lizenz erzwingt die Zahlung über ein Konto im eigenen Namen, anonym geht nicht. Der Vorteil von Wettarena liegt eher in der schmalen Nische: Eine weniger bekannte Marke, deren Quotenniveau und Wettprogramm sich für Spielende lohnen kann, die nicht zwingend zu den großen Namen gehen wollen. Wer den Wechsel von einem Offshore-Anbieter zurück in den erlaubten Markt erwägt, findet hier eine seriöse Adresse, deren Erlaubnis sich auf der Whitelist verifizieren lässt.
MERKUR BETS – Spielhallen-Wurzeln, regulierte Online-Linie
MERKUR BETS kommt aus der deutschen Spielhallen-Welt der Gauselmann-Gruppe und ist seit dem 6. November 2023 auf der Whitelist. Gehalten wird die Lizenz von der Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die Marke führt neben Sportwetten auch virtuelle Automatenspiele, beide Erlaubnisse sind über die Whitelist nachvollziehbar.
Das Profil ähnelt dem von Betway und Wettarena: seriöse Lizenz, EU-Hintergrund, kein Krypto-Zahlweg. Wer die Marke aus dem stationären Automatenspiel kennt, findet hier den Übergang ins Online-Glücksspiel mit klarer Aufsicht. Wer nach einer Krypto-Sportwette sucht, ist falsch – denn die Erlaubnis schließt diesen Zahlweg aus. Was bleibt, ist ein deutschlandweiter Markenname mit einer kleinen, aber wachsenden Online-Präsenz.
Interwetten – österreichische Wurzeln, deutsche Whitelist
Interwetten gehört zu den ältesten Online-Sportwetten-Marken überhaupt; in Österreich startete das Angebot bereits 1990. In Deutschland steht Interwetten seit dem 2. November 2020 auf der Whitelist, die Folgeerlaubnis datiert auf den 27. Dezember 2022. Lizenzinhaberin ist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Sliema, Malta, geführt wird die Domain Interwetten.
Was Interwetten anbietet, ist ein vollständiges Sportwetten-Programm mit Fußball, Tennis, Eishockey und einer Reihe weiterer Sportarten, dazu Live-Wetten und ein Quotenniveau, das sich am oberen Marktumfeld orientiert. Das Krypto-Thema bleibt außen vor: Die deutsche Erlaubnis erlaubt es schlicht nicht. Interwetten ist deshalb vor allem für Spielende interessant, die einen österreichisch-deutschen Markenhintergrund schätzen und auf eine breite Quotenauswahl Wert legen – nicht für Krypto-Suchende.
DAZN Bet – Streaming-Branding, schmale Whitelist-Linie
DAZN Bet tritt unter dem Streaming-Brand DAZN auf und ist seit dem 22. August 2023 auf der Whitelist. Die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, hält die Erlaubnis; die Domain ist DAZN Bet. Der Vorteil der Marke liegt in der Verbindung zum DAZN-Streaming-Angebot, sodass Spielende, die ohnehin DAZN nutzen, eine integrierte Wettoberfläche finden.
Inhaltlich deckt DAZN Bet die wichtigsten europäischen Sportarten ab, der genaue Umfang ist auf der eigenen Seite nachzulesen. Auch hier gilt: Wer Krypto will, geht zu DAZN Bet vergebens – die Lizenz schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Wer den Marken-Bonus des Streaming-Brands schätzt und im erlaubten Markt wetten will, ist hier richtig.
bwin – etablierter Name, volle Whitelist-Palette
bwin gehört neben bet365 und bet-at-home zu den bekanntesten europäischen Sportwetten-Marken und ist seit dem 9. Oktober 2020 auf der GGL-Whitelist, mit einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Lizenzinhaberin ist die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta; die Whitelist führt die Domain bwin.
Was bwin liefert, ist ein vollständiges Wettprogramm mit hoher Tiefe, Live-Wetten, einem Quotenniveau, das im oberen Drittel des Marktes liegt, und einer App, die in Deutschland zu den am häufigsten genutzten gehört. Auch hier: Keine Krypto. Wer bei bwin einzahlt, zahlt klassisch, und die LUGAS-Limitdatei sorgt dafür, dass das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € ohne individuelle Erlaubnis nicht überschritten wird. Für Krypto-Suchende bleibt bwin ein guter Ort zum Wechselniveau, sobald die Frage nach dem Zahlweg beantwortet ist.
Allyspin – Curaçao-Branding ohne deutsche Geltung
Allyspin tritt außerhalb der Whitelist auf und ist nach den Angaben der eigenen Webseite mit einem Sportsbook-Bereich ausgestattet, der Live-Wetten und virtuelle Sportarten umfasst; an Sportarten listet die Seite Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball. Die Lizenz ist nicht auf der Whitelist geführt – ein deutscher Glücksspielanbieter wäre hier nicht zu finden.
Was Allyspin liefert, ist ein vollständiges Krypto-Sportwetten-Angebot: Ein- und Auszahlungen in Bitcoin, Ethereum, USDT und einer Reihe weiterer Kryptowerte, dazu höhere Einzahlungslimits als die 1.000-€-Grenze der LUGAS-Datei und ein Bonus-Programm, das im Offshore-Markt üblich ist. Wer bei Allyspin spielt, spielt ohne OASIS-Sperre und ohne LUGAS, ohne die deutsche Einzahlungsgrenze und ohne die fünf Werktage Auszahlungsfrist nach § 6b Absatz 7 GlüStV. Im Streitfall gibt es keinen deutschen Ansprechpartner; die Curaçao-Lizenz hat keine Wirkung gegenüber einer Spielerin in Berlin, Hamburg oder München. Der Wert liegt in der Auswahl an Zahlwegen, die die Whitelist nicht bietet; der Preis ist die fehlende Aufsicht.
22Bet – osteuropäisches Wettprogramm, Curaçao-Lizenz
22Bet führt ein Sportwetten-Angebot mit Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball, Boxen und einer Reihe weiterer Sportarten. Die Lizenzangaben verweisen auf eine Curaçao-Erlaubnis, die in Deutschland keine Wirkung entfaltet. Wie Allyspin gehört 22Bet zu den Offshore-Marken, die Spielerinnen und Spieler in Deutschland über Suchmaschinen finden.
Die Stärke von 22Bet liegt in einem breiten Wettprogramm mit vielen Nischensportarten und einer Quote, die im Offshore-Vergleich konkurrenzfähig ist; wer auf Biathlon, Bandy oder asiatische Ligen setzen will, findet hier oft mehr Auswahl als bei den Whitelist-Marken. Die Schwäche ist dieselbe wie bei Allyspin: Keine deutsche Aufsicht, keine OASIS-Sperre, keine LUGAS-Limitdatei, kein Anruf bei einer deutschen Behörde, falls die Auszahlung durchsteht. Krypto ist möglich, der deutsche Rechtsrahmen nicht.
Playzilla – Standard-Offshore-Profil
Playzilla bietet ein Sportsbook mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten; die Lizenzangaben verweisen auf eine Curaçao-Erlaubnis, die in Deutschland ohne Belang ist. Das Profil entspricht dem typischen Offshore-Anbieter: Krypto-Zahlungen, ein Bonus-Programm mit hohen Prozentwerten auf die erste Einzahlung, ein Wettprogramm, das die wichtigsten Sportarten abdeckt, aber selten in die Tiefe geht, die bwin oder Betway bieten.
Wer bei Playzilla einzahlt, sollte wissen, dass die 1.000-€-Grenze der LUGAS-Datei hier nicht gilt – wer höhere Beträge bewegen will, kann das tun. Wer sich selbst aussperren will, hat keine OASIS-Sperre zur Hand, sondern muss sich an den Anbieter selbst wenden, falls er eine Selbstsperre anbietet. Im Streitfall bleibt der Weg zur Curaçao-Behörde, die in Deutschland nicht vollstreckbar ist.
Sportaza – Anjouan-Lizenz, gleiche Offshore-Logik
Sportaza gibt in der Fußzeile der eigenen Webseite an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan lizenziert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Lizenz aus dem Union der Komoren hat in Deutschland keine Wirkung: Weder die GGL noch eine andere deutsche Aufsichtsbehörde erkennt sie an.
Das Wettprogramm von Sportaza ähnelt dem von Allyspin und Playzilla: Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, dazu Live-Wetten und virtuelle Sportarten. Krypto-Zahlungen sind verfügbar; ein- und ausgezahlt wird in Bitcoin, Ethereum und USDT. Wer hier spielt, akzeptiert die Offshore-Bedingungen: keine OASIS-Sperre, keine LUGAS-Limitdatei, kein deutsches Treuhandkonto. Der Vorteil ist die Auswahl an Krypto-Wegen; der Nachteil ist das Fehlen der Schutzwand, die die deutsche Erlaubnis bietet.
Was Kryptowährungen im Glücksspielrecht sind
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Wer Kryptowerte verwahrt, verwaltet oder sichert, betreibt nach der BaFin ein Kryptoverwahrgeschäft – das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 2. März 2020 (zuletzt geändert am 25. September 2023) beschreibt diesen Tatbestand im Detail. Für Kryptowerte-Dienstleister gilt seit MiCAR eine Zulassungspflicht; in Deutschland erteilt die BaFin die Zulassung.
Für die Sportwette entscheidend ist nicht die Verwahrung, sondern der Zahlweg. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass Zahlungen auf ein Konto im eigenen Namen bei einem Verpflichteten nach dem GwG erfolgen – eine Überweisung vom eigenen Girokonto, eine Lastschrift vom eigenen Konto, eine Kreditkartenzahlung mit nachvollziehbarem Karteninhaber. Kryptowährungen sind in diesem Modell anonyme Zahlungsmittel: Auch wenn die blockchainbasierte Transaktion technisch nachvollziehbar bleibt, lässt sich der zahlenden Person nicht ohne weiteres eine Identität zuordnen. Genau das verlangt das GwG aber.
Die BaFin führt das Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland als grundsätzlich erlaubnispflichtig; die Erlaubnispflicht folgt aus § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG. Eine Krypto-Sparposition kann also selbstverständlich legal sein, eine Krypto-Sportwette ist es im erlaubten deutschen Markt nicht.
Die Rechtslage in Deutschland: was § 6b Absatz 4 bedeutet
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt die Zulassung von Sportwetten in Deutschland zentral. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) erteilt die Erlaubnis nach § 9a Absatz 1 Nummer 3, § 27f Absatz 1 GlüStV und führt die Aufsicht nach § 28a. Wer eine Erlaubnis erhält, muss die Vorgaben des GlüStV einhalten, und eine davon betrifft den Zahlweg.

§ 6b Absatz 4 GlüStV schreibt vor, dass Ein- und Auszahlungen nur über ein Zahlungskonto erfolgen dürfen, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten geführt wird. Bargeld, anonyme Gutscheine und eben auch Kryptowerte sind damit ausgeschlossen. Die GGL hat in der Praxis keinen Spielraum, hier eine Ausnahme zu machen – eine Erlaubnis mit Krypto-Akzeptanz würde gegen das GwG verstoßen.
Wer gegen diese Vorgaben verstößt, bietet unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 4 Absatz 1 GlüStV. Die GGL kann nach § 9 GlüStV Verbotsverfügungen erlassen, Zahlungen blockieren und Netzsperren anordnen. Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten – eine Warnung, die nicht nur theoretisch gemeint ist.
Die strafrechtliche Seite: Wer unerlaubt Glücksspiel organisiert, macht sich nach § 284 StGB strafbar – bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; wer dafür wirbt, bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB ebenfalls strafbar, die Strafandrohung liegt bei bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Strafverfolgungen gegen einzelne Spielerinnen und Spieler sind in der Praxis selten; das ändert nichts daran, dass die Teilnahme formal eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt.
OASIS, LUGAS und der Panikbutton – der Schutz, den Offshore nicht bietet
Drei Mechanismen bilden das Schutzgerüst der deutschen Erlaubnis. Wer sie nicht kennt, versteht nicht, warum das Fehlen einer Aufsicht mehr bedeutet als nur eine andere Steuerbehandlung.
OASIS ist das Sperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV: Wer sich selbst sperren lässt oder von einem Anbieter gesperrt wird, erscheint in einer bundesweiten Datei, die jeder Whitelist-Anbieter bei Registrierung und Anmeldung prüft. Die Sperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Auf OASIS greifen alle Whitelist-Anbieter zu; bei Offshore-Anbietern fehlt dieser Abgleich, weil die Datei in Deutschland geführt wird und nur für lizenzierte Anbieter zugänglich ist.
LUGAS steht für die Limitdatei und die Aktivitätsdatei nach § 6c Absatz 1 und § 6h GlüStV. Die Limitdatei führt das monatliche Einzahlungslimit, das pro Person 1.000 € beträgt, summiert über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Die Aktivitätsdatei soll verhindern, dass eine Person parallel bei mehreren Anbietern spielt und so die Limit-Logik umgeht. Wer sich ein höheres Limit wünscht, kann beim Anbieter eine individuelle Erlaubnis beantragen – bis 10.000 €, in Ausnahmen bis 30.000 €, sofern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird; eine Selbsterklärung reicht nicht. Offshore-Anbieter sind an LUGAS nicht angeschlossen: Höhere Limits, mehrere parallele Konten, kein bundesweiter Überblick.
Der Panikbutton nach § 6i Absatz 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus – ein Werkzeug, das in akuten Momenten einen klaren Schnitt setzt. Auch der Panikbutton wirkt nur bei Anbietern, die ihn eingebunden haben, also bei Whitelist-Anbietern. Auf einer Offshore-Seite gibt es ihn nicht.
Was das praktisch heißt: Spielt eine Person auf einer Offshore-Seite, ist sie allein auf die Disziplin des Anbieters angewiesen. Manche Offshore-Marken bieten eigene Sperren, manche nicht, und keine deutsche Stelle kann eine Sperre anordnen, falls der Anbieter nicht mitmacht.
Blockchain und Wallet – warum die Spur nicht verschwindet
Eine verbreitete Annahme geht so: Krypto-Zahlungen seien anonym. Das stimmt so nicht. Jede Transaktion auf einer blockchainbasierten Kette wie Bitcoin oder Ethereum wird öffentlich dokumentiert; die Adresse, zwischen der die Werte fließen, ist sichtbar. Was fehlt, ist die direkte Verknüpfung mit einer Identität. Die fehlende Verknüpfung wird in der Geldwäsche-Logik des GwG als anonymes Mittel behandelt – nicht weil die Spur unsichtbar ist, sondern weil der Glücksspielanbieter die Person hinter der Adresse nicht zweifelsfrei identifizieren kann.
Wer eine Krypto-Sportwette platziert, hinterlässt also eine sichtbare Spur, aber keine unmittelbar zugeordnete Identität. Für die meisten Aufsichtsbehörden ist genau das das Problem. Wenn der Anbieter die Person nicht identifiziert, kann er auch nicht prüfen, ob OASIS eine Sperre führt; er kann das Einzahlungslimit nicht zuordnen; er kann im Streitfall nicht nachweisen, wer eingezahlt hat.
Das hat eine Folge, die im Alltag selten bedacht wird: Auch wer auf einer Offshore-Seite gewinnt, hat in Deutschland einen erschwerten Rechtsweg. Die GGL erkennt die Seite nicht an, eine Beschwerde bei der GGL läuft ins Leere. Zivilrechtlich bleibt der Gang vor ein deutsches Gericht, das die ausländische Lizenz nach eigenem Recht beurteilt. In mehreren Fällen haben deutsche Gerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; die Rechtssache landete über den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 25. Juli 2024, Az. I ZR 90/23) beim Europäischen Gerichtshof, und der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten. Eine Garantie ist das nicht – der EuGH muss noch entscheiden –, aber die Richtung ist klar.
Wie die Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen funktioniert
Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat in Deutschland erstmals die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen verbindlich geregelt. Davor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln – wer Bitcoin vor 2024 verkaufte, musste sich an den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuergesetzes orientieren, ohne eine klare Linie des Bundesfinanzministeriums.
Die wichtigsten Punkte: Kryptowährungen sind im Privatvermögen sonstige Einkünfte nach § 23 EStG, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf ein Jahr Frist liegt. Bei kürzerer Haltedauer fällt der Gewinn unter die Spekulationsfrist und ist steuerpflichtig, sofern der Freibetrag von 600 € überschritten wird. Gewinne aus dem Verkauf sind also nicht steuerfrei, sondern unterliegen der Einkommensteuer – auch wenn die meisten Spielerinnen und Gewinner das nie in einer Steuererklärung sehen, weil sie die Gewinne nicht realisieren.
Beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten fällt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist keine Mehrwertsteuer an; das Bundesfinanzministerium bestätigte das Urteil am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Der Kauf von Bitcoin ist also umsatzsteuerfrei; der Verkauf ebenfalls, soweit die spätere Besteuerung im Einkommensteuerrecht greift.
Die Wette selbst unterliegt der Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG – 5,3 % auf der Basis „Einsatz minus Steuer“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht die Wettkundin; ob und wie der Anbieter die Steuer an die Wettkundin weitergibt, entscheidet der Anbieter. Bei Offshore-Anbietern fehlt die deutsche Erlaubnis, also greift die deutsche Sportwettensteuer nicht zwingend – der Anbieter kann die Steuer erheben, muss aber nicht.
Wie sich eine Auszahlung berechnet – und warum ein schwankender Kurs alles ändert
Eine klassische Sportwette zahlt bei einem Gewinn Einsatz mal Quote zurück; der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Eine Einzelwette mit 50 € Einsatz und einer Quote von 2,50 zahlt 125 € zurück, also 75 € Gewinn. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten der einzelnen Beine: Drei Beine mit Quoten von 1,80, 2,20 und 1,95 ergeben eine Kombiquote von etwa 7,72; 50 € Einsatz zahlen dann 386 € zurück.
Bei einer Krypto-Wette bleibt die Rechnung dieselbe – mit einem wichtigen Zusatz: Der zurückgezahlte Betrag steht in Krypto, nicht in Euro. Wenn der Euro-Wert des Coins zwischen Einzahlung und Auszahlung schwankt, kann der Gewinn aus der Wette durch den Kursverlust aufgefressen oder sogar ins Negative gedreht werden. Wer 1.000 USDT einzahlt und mit einer Quote von 2,50 gewinnt, erhält 2.500 USDT zurück. Wenn der USDT-Euro-Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung um 10 % fällt, sind die 2.500 USDT real 10 % weniger wert als zum Zeitpunkt der Einzahlung.
Die Quote selbst wird vom Anbieter gesetzt und enthält die Marge des Buchmachers: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller möglichen Ausgänge eines Marktes ergibt die Auszahlungsquote, und der Rest auf 100 Prozent ist die Marge. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten von 2,50, 3,40 und 2,90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 92 %, die Marge bei etwa 8 % – jeder dort gesetzte Euro bringt der spielenden Person im Schnitt 92 Cent, der Buchmacher behält 8 Cent.
Wer diese Rechnung mit Krypto macht, muss also zwei Dinge im Blick behalten: die Marge des Anbieters in der Quote und den schwankenden Kurs der Kryptowährung. Beides kann den Gewinn schmälern; beides wird im Wettschein nicht ausgewiesen.
Was Krypto für Spielende konkret bedeutet
Wer in Deutschland mit Krypto wetten will, hat drei Möglichkeiten, die sich in der Rechtsfolge klar unterscheiden.
Wer die deutsche Erlaubnis will, zahlt in Euro, akzeptiert das 1.000-€-Limit pro Monat, vertraut OASIS, LUGAS und der Treuhandkonto-Pflicht und nimmt dafür die Sicherheit einer Aufsicht durch die GGL mit. Krypto gehört nicht in diese Welt.
Wer die Offshore-Welt akzeptiert, findet bei Anbietern wie Allyspin, 22Bet, Playzilla oder Sportaza Krypto-Zahlungen, höhere Limits und oft ein breiteres Wettprogramm – aber keine OASIS-Sperre, keine LUGAS-Datei, keine deutsche Aufsicht. Im Streitfall bleibt der Gang vor ein ausländisches Gericht, dessen Urteil in Deutschland nicht ohne weiteres vollstreckbar ist.
Wer dazwischen liegt – also in Deutschland wohnt und trotzdem aus Neugier auf einer Offshore-Seite einzahlt –, bewegt sich in einer Grauzone, die strafrechtlich nicht folgenlos ist, auch wenn Strafverfolgungen gegen einzelne Spielende selten sind. Die GGL sieht das nicht als Kavaliersdelikt; sie hat im September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt.
Wer die Spielsucht für sich selbst ausschließen will, hat auf der Whitelist die klaren Wege: Selbstanfrage bei OASIS, Limitdatei auf 1.000 €, Panikbutton. Auf einer Offshore-Seite gibt es diese Werkzeuge nicht. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, muss sich seine Displin selbst bauen – ohne die institutionelle Hilfe, die das deutsche System vorsieht.
Häufige Fragen
Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?
Bei keinem Anbieter auf der GGL-Whitelist. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 schreibt in § 6b Absatz 4 vor, dass Zahlungen nur über ein Konto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten laufen dürfen. Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank emittiert wurde; sie gelten in dieser Logik als anonym. Außerhalb der Whitelist bieten Offshore-Anbieter wie Allyspin, 22Bet, Playzilla und Sportaza Krypto-Zahlungen an – ohne deutsche Erlaubnis.
Warum akzeptiert kein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist Krypto-Zahlungen?
Die Whitelist setzt die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 um, und der schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Das Geldwäschegesetz verlangt eine zweifelsfreie Zuordnung von Zahlung und Person; eine blockchainbasierte Zahlung kann diese Zuordnung nicht leisten, weil der Anbieter die Person hinter der Wallet-Adresse nicht identifiziert. Die BaFin erkennt Kryptowerte als grundsätzlich erlaubnispflichtiges Kryptoverwahrgeschäft an – eine andere Frage als die Sportwette, aber ein Hinweis darauf, dass der deutsche Rechtsrahmen Krypto nicht ignoriert, sondern eigens reguliert.
Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ bei Krypto-Wettseiten für den Schutz der Spielenden?
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV; LUGAS bündelt die Limitdatei für das 1.000-€-Monatslimit und die Aktivitätsdatei gegen Parallelspiel nach §§ 6c, 6h GlüStV. Beide Systeme wirken nur gegenüber Anbietern, die eine deutsche Erlaubnis haben und an die Dateien angeschlossen sind. Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen; ein Selbstausschluss über OASIS wirkt dort nicht, ein hohes monatliches Einzahlungslimit ist dort möglich. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, gibt diese Schutzschicht auf.
Welche Rechte bestehen bei einem Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?
Die GGL ist nicht zuständig, weil sie nur Whitelist-Anbieter beaufsichtigt. Vor einem deutschen Gericht sind Klagen möglich, die Erfolgsaussicht hängt vom Einzelfall ab. In mehreren Fällen haben deutsche Gerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; die Rechtssache liegt über den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 25. Juli 2024, Az. I ZR 90/23) beim Europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter haftbar zu machen – eine Garantie ist das nicht, der EuGH muss noch urteilen.
Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?
Das Schreiben regelt die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Im Privatvermögen sind Gewinne aus dem Verkauf sonstige Einkünfte nach § 23 EStG; nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist sind sie nicht mehr steuerpflichtig, innerhalb der Frist fällt Einkommensteuer an, soweit der Freibetrag von 600 € überschritten wird. Der An- und Verkauf von Bitcoin ist nach dem EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 (Rechtssache Hedqvist) und der BMF-Bestätigung vom 27. Februar 2018 umsatzsteuerfrei.
Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?
Eine Einzelwette zahlt Einsatz mal Quote zurück; eine Kombiwette multipliziert die Quoten der Beine. Beispiel: 50 € Einsatz und Quote 2,50 zahlen 125 € zurück, also 75 € Gewinn. In Krypto steht der zurückgezahlte Betrag in Coins: Wer 1.000 USDT einzahlt und mit Quote 2,50 gewinnt, erhält 2.500 USDT. Fällt der USDT-Euro-Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung um 10 %, sind die 2.500 USDT real 10 % weniger wert als zum Zeitpunkt der Einzahlung. Die Quote enthält die Marge des Anbieters, die bei Drei-Wege-Märkten typischerweise zwischen 5 und 12 % liegt; der Kurs der Kryptowährung schwankt unabhängig vom Wettausgang.
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