Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: Wer auf der GGL-Whitelist steht

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland online Sportwetten abschließen will, kommt an einer einzigen Liste nicht vorbei: der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie ist die amtliche Antwort auf die Frage, welche Anbieter hierzulande legal Sportwetten anbieten dürfen – und sie ist der Grund, warum sich jeder Vergleich, der ohne sie auskommt, den falschen Gegenstand vorgenommen hat.

Ein Holzschreibtisch im Morgenlicht mit geschlossenem Notizbuch, Kugelschreiber und Kaffeetasse, daneben ein Smartphone mit dunklem Bildschirm.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot.

Aktualisiert am 17. Oktober 2026; geprüft gegen die GGL-Whitelist (Stand 2. Oktober 2026).

Die Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten darf

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag, erlassen von allen 16 Bundesländern. Er hat die Zuständigkeit für die Erlaubnis von Sportwetten im Internet bei einer Behörde gebündelt: der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, mit Sitz in Halle an der Saale. Eine Konzession aus Malta, Curaçao oder Anjouan spielt in Deutschland keine Rolle – entscheidend ist allein, ob die GGL einem Veranstalter eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV erteilt hat und ob die betreffende Domain auf der Whitelist geführt wird.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund eine ruhige Tribüne unter bedecktem Himmel.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden.

Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Wer also vor diesem Datum gewettet hat, tat es in einer rechtlichen Grauzone, die nachträglich noch Thema vor Gericht werden kann: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof im Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob Wettende von einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ihre Einsätze zurückfordern können. Die Schlussanträge des Generalanwalts im März 2026 halten das grundsätzlich für möglich – ohne dass daraus ein Anspruch für den Einzelfall folgt.

Die Whitelist ist nicht groß: Auf dem Stand vom 2. Oktober 2026 führt sie für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten 27 Inhaber mit aktiver Erlaubnis, davon 13 hybrid (stationär plus Internet) und 19 nur für den Internetvertrieb – die Zahlen stammen aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der GGL, der für das Berichtsjahr noch 32 Veranstalter mit Erlaubnis und 27 davon mit aktivem Angebot ausweist. 28 Internetseiten für Sportwetten waren 2024 aktiv, dazu rund 2.300 Wettvermittlungsstellen im Land.

Anbieter (Domain) Status auf der GGL-Whitelist Inhaber laut Whitelist Erlaubnis für Sportwetten seit
Bet3000 Whitelist – Sportwetten I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta 22.04.2026
Winamax Whitelist – Sportwetten WINAMAX SA 29.06.2021 (verlängert 08.12.2022)
Tipico Whitelist – Sportwetten Tipico Co. Limited 09.10.2020 (verlängert 09.12.2022)
Sportingbet Whitelist – Sportwetten Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020 (verlängert 21.12.2022)
Sportwetten.de Whitelist – Sportwetten NetX Betting Limited, Birkirkara, Malta 19.11.2020 (verlängert 16.12.2022)
LeoVegas Whitelist – Sportwetten LVSports Limited 21.10.2024
AdmiralBet Whitelist – Sportwetten Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 (verlängert 13.12.2022 und 29.07.2024)
bet-at-home Whitelist – Sportwetten Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020 (verlängert 22.12.2022)
Betano Whitelist – Sportwetten Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan, Malta 19.02.2021 (verlängert 16.12.2022)
NEO.bet Whitelist – Sportwetten Greenvest Betting Limited 09.10.2020 (verlängert 22.12.2022)

Die Whitelist führt ausschließlich .de-Domains. Eine .de-Domain allein beweist allerdings gar nichts – der Rückschluss funktioniert nur in eine Richtung: Wer dort steht, hat eine Erlaubnis; wer nicht dort steht, hat keine. Inhaber mit Sitz in Malta sind in der deutschen Regulierung die Regel; die deutschen Bundesländer haben bei der Konzessionsvergabe 2020 bewusst auf eine in Malta ansässige Veranstalterstruktur zurückgegriffen, um die Verfahren europarechtlich abzusichern.

Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet, die Whitelist zeigt aber nur das Erstdatum und – soweit vorhanden – das Datum der Folgeerlaubnis. Ein Enddatum trägt die Liste nicht. Wer ein Enddatum sucht, sucht am falschen Ort: Es liegt bei der GGL, nicht in der Whitelist-Spalte.

Was eine Sportwetten-Erlaubnis abdeckt – und was nicht

Die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV umfasst ausschließlich die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet. Sie deckt nicht Slots, nicht Online-Poker und nicht Online-Casino. Wer auf einer Whitelist-Domain spielt, ist nur für die Sportwetten lizenziert versorgt; die Spielautomaten auf slots.admiralbet.de etwa laufen über eine eigene Erlaubnis nach § 22a GlüStV, die Sportingbet für virtuelle Automatenspiele am 15.11.2022 erhielt.

Diese Trennung ist nicht buchhalterischer Ehrgeiz, sondern hat Folgen für den Spielerschutz. Einzahlungslimit, OASIS-Sperre und LUGAS-Anbindung greifen für jeden Erlaubnistyp getrennt; eine Casino-Lizenz begründet keine Sportwetten-Erlaubnis und umgekehrt.

Was auf dem deutschen Markt nicht erlaubt ist

Der Staatsvertrag definiert zugleich, was nicht angeboten werden darf. Live-Wetten sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf eine in dem Sport seltene Komponente zulässig – das nächste Tor im Fußball, der nächste Satz im Tennis. Das nächste Aufschlagspiel im Tennis oder der nächste Korb im Basketball sind nach der GGL-Praxis keine zulässigen Wetten. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren sind ebenso ausgeschlossen wie Wetten auf Sportunfälle und Regelverstöße; Fußball unterhalb der 3. Liga zählt nach GGL-Praxis als Amateursport. E-Sports-Wetten sind nach GGL-Feststellung in Deutschland nicht zulässig, weil E-Sports nicht als Sport anerkannt ist; lizenzierte E-Sports-Wetten gibt es hier nicht.

Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und was die Erlaubnis verlangt

Eine Erlaubnis verpflichtet zu vier Schutzmechanismen, die zusammen den deutschen Sonderweg ausmachen: ein monatliches Einzahlungslimit, ein anbieterübergreifendes Sperrsystem, eine zentrale Aktivitätsdatei gegen Parallelspiel und ein Panikbutton für den Moment, in dem es zu viel wird. Wer bei einem lizenzierten Anbieter wettet, ist in dieses Korsett eingebunden – und wer es umgehen will, kann es nur, indem er zu einem Anbieter ohne Erlaubnis wechselt.

Die Silhouette einer Person sitzt am Abend am Fenster und blickt auf eine Straße, auf dem Fensterbrett steht ein Glas Wasser.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

1.000 € im Monat: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit

§ 6c Abs. 1 GlüStV setzt eine Obergrenze von 1.000 € pro Kalendermonat, die ein Spielender über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis hinweg einzahlen darf. Die technische Durchsetzung läuft über die LUGAS-Limitdatei, eine gemeinsame Datei der lizenzierten Veranstalter, in der jede Einzahlung tagesgenau verbucht wird. Versucht ein Spielender, bei Anbieter A 800 € einzuzahlen, nachdem er bei Anbieter B im laufenden Monat bereits 300 € eingezahlt hat, schlägt die Limitdatei an.

Wer mehr ausgeben will, kann bei seinem Anbieter einen Antrag auf individuelles Limit stellen. Voraussetzung ist ein nachprüfbarer Einkommens- oder Vermögensnachweis; eine Selbsterklärung reicht nicht. Die reguläre Obergrenze für ein erhöhtes Limit liegt bei 10.000 € im Monat; Anbieter dürfen darüber hinaus für höchstens ein Prozent ihrer aktiven Spielenden ein Limit bis 30.000 € im Monat bewilligen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegt ist. Eine Herabsetzung greift sofort, eine Heraufsetzung erst nach sieben Tagen Karenzzeit.

OASIS: Die zentrale Sperrdatei

OASIS – das Sperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV – wird bei jeder Registrierung und bei jedem Login automatisch abgefragt. Wer gesperrt ist, wird nicht eingeloggt. Selbstsperren werden auf Antrag ausgesprochen und laufen mindestens drei Monate, wenn der Spielende selbst eine Frist bestimmt; ohne Frist mindestens ein Jahr. Fremdsperren durch Dritte (Angehörige, Behörden) sind möglich. OASIS gilt nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis – Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen, ihre Sperren laufen ins Leere.

Aktivitätsdatei und Parallelverbot

§ 6h GlüStV verbietet das parallele Spielen bei mehreren Anbietern gleichzeitig. Die LUGAS-Aktivitätsdatei registriert, ob ein Spielender bei einem anderen Anbieter aktiv eingeloggt ist. Wer noch woanders spielt, kann sich hier nicht parallel anmelden; wer sich abmeldet, gibt die Aktivität für die anderen Anbieter frei. Die Datei ist kein Einzahlungs-, sondern ein Teilnahmeregister: Sie beantwortet die Frage, ob parallel gespielt wird, nicht wie viel eingezahlt wurde.

Der Panikbutton

§ 6i Abs. 3 GlüStV verpflichtet jeden Anbieter, eine 24-Stunden-Sofortsperre auf Knopfdruck anzubieten. Wer den Button drückt, kann sich 24 Stunden nicht einloggen, nicht einzahlen und nicht wetten – ohne dass eine OASIS-Sperre ausgesprochen wird. Wer den Button mehrfach nutzt, nutzt ihn bewusst; die 24-Stunden-Sperre ist kein Ersatz für eine Selbstsperre nach OASIS, sondern die kleinere Lösung für einen konkreten Moment.

Altersgrenze und Identitätsprüfung

Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren zulässig (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter für höchstens 72 Stunden Spielbetrieb zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung; nach Ablauf der Frist ist die Verifizierung abzuschließen, sonst wird das Konto gesperrt. Jeder Anbieter führt ein Konto pro Person – Mehrfachkonten zur Umgehung des Limits sind unzulässig.

Was das im praktischen Betrieb kostet

Drei Zahlen aus dem GGL-Tätigkeitsbericht 2024 rahmen den Markt: Die lizenzierten Sportwettenanbieter erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. €, ein Plus von zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 Prozent (2023: 78 Prozent). 78 Prozent der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 Prozent, Tennis mit 5 Prozent, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 Prozent und Eishockey mit 1 Prozent. Das Verhältnis zwischen Pre-Match- und Live-Wetten lag 2024 bei 47 zu 53 Prozent.

Der GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt insgesamt eine Kanalisierungsquote von 77 Prozent: 23 Prozent des Marktvolumens 2024 entfielen demnach auf unerlaubte Angebote. Für den Sportwettenmarkt allein lag die Quote nach einer Analyse auf Basis von Steuerdaten des Bundesfinanzministeriums bereits 2022 bei deutlich über 95 Prozent – der Sportwettenmarkt ist der am besten kanalisierte Teil des deutschen Glücksspielmarktes, was auch an der Sportwettensteuer liegt, die jeder Anbieter – auch jeder illegale – abführen muss. Wer seine Steuer bezahlt, ist deshalb noch lange nicht erlaubt.

Sportwettensteuer: 5,3 % – wer sie schuldet und wer sie trägt

Die Sportwettensteuer ist nach §§ 16–25 RennwLottG eine Steuer auf den organisierten Wettbetrieb, nicht auf den Spielenden. Sie beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage, die nach §§ 17, 18 RennwLottG der Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst ist. Aus 100 € Einsatz wird also eine Bemessungsgrundlage von 100 / 1,053 ≈ 94,97 €, die Steuer darauf 5,03 €. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter, nicht der Spielende.

Ob der Veranstalter die Steuer an den Spielenden weitergibt, ist seine Sache und ergibt sich nur aus seinen eigenen AGB. Wer wissen will, ob die Steuer auf seinem Wettschein ausgewiesen ist, schaut in die Preis- und Steuerregelung des Anbieters. Die Steuer entsteht unabhängig von der Erlaubnis: Auch ein Anbieter ohne deutsche Lizenz schuldet sie, wenn er Wetten in Deutschland anbietet – die entrichtete Steuer ist deshalb kein Indiz für eine Erlaubnis, sondern allenfalls ein Hinweis auf den Geschäftsbetrieb überhaupt.

Gewinne aus privaten Sportwetten sind einkommensteuerlich nach derzeitiger Praxis nicht erfasst; ob das so bleibt, ist eine Frage an den Steuerberater. Diese Seite macht dazu keine Aussage.

Werbung und Bonus: Was der GlüStV den Anbietern erlaubt

§ 5 GlüStV regelt die Werbung. Für Sportwetten gilt kein werbezeitliches Verbot – das 6:00-bis-21:00-Verbot betrifft nur Slots, Online-Poker und Online-Casino. Für Sportwetten nennt das Gesetz drei spezifische Verbote: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV). Werben darf nur, wer eine Erlaubnis hat (§ 5 Abs. 7 GlüStV); für jeden Bonus gilt, dass Höhe, Umsatzfaktor und Mindestquote ausschließlich in den AGB des Anbieters stehen – der Staatsvertrag enthält keine Vorgaben.

Was die Kanalisierung von 77 % für Spielende bedeutet

Die Kanalisierungsquote von 77 Prozent, die die GGL für den gesamten Online-Glücksspielmarkt nennt, besagt: 23 Prozent des Geldes, das in Deutschland online verspielt wird, fließt an Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Für den Spielenden ist das in zweierlei Hinsicht relevant. Erstens: Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Rechtsweg, keinen OASIS-Schutz und keine LUGAS-Anbindung – das Geld, das dort auf seinem Konto liegt, ist nach deutschem Recht nicht durch die Spielerschutzregeln des GlüStV geschützt. Zweitens: Die GGL kann in einem laufenden Untersagungsverfahren Netzsperren verhängen, sodass der Anbieter aus Deutschland nicht mehr erreichbar ist; 2025 waren 1.843 illegale Webseiten auf diesem Weg blockiert, die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. Wer auf einer inzwischen gesperrten Domain spielt, riskiert den Zugriff auf sein Guthaben – eine Sicherheit, die der GlüStV dem inländischen Markt gibt, ist beim ausländischen Markt nicht da.

Die GGL hat im September 2026 vor illegalen Angeboten wie Platincasino ausdrücklich gewarnt. Die Warnung richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher; sie ist der auffälligste Beleg dafür, dass der Vollzug gegen unerlaubte Anbieter sichtbar stattfindet – aber nicht jeder unerlaubte Anbieter ist im Einzelfall auffällig.

Kriterien für einen Vergleich: Was eine Bewertung trägt und was nicht

Ein Vergleich von Wettanbietern steht und fällt mit seinen Kriterien. Wer mit „besten Quoten“ wirbt, ohne den Markt zu nennen, die Quote nicht datiert und die Auszahlungsquote nicht berechnet, vergleicht Äpfel mit Birnen – denn die Quote für ein Bundesligaspiel sagt nichts über die Quote für ein Tennis-Match, und der Anbieter mit der höchsten Quote auf den Favoriten hat nicht zwingend die höchste Auszahlungsquote auf den Außenseiter.

Lizenzstatus

Der Lizenzstatus ist die notwendige Bedingung. Ist der Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist, scheidet er aus der engeren Auswahl aus – alles andere ist Kosmetik. Innerhalb der Whitelist ist die Erlaubnis seit 2020 oder später ausgestellt; ein Anbieter mit neuerer Erlaubnis hat weniger Erlaubnisjahre und in der Regel einen kürzeren Track Record bei der GGL-Aufsicht. Ein längerer Erlaubniszeitraum bedeutet nicht automatisch ein besseres Angebot, gibt aber einen Anhaltspunkt für die aufsichtliche Praxis.

Quotenniveau und Auszahlungsquote

Das Quotenniveau wird über die Auszahlungsquote gemessen: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) ergibt den Anteil der Einsätze, die der Markt an die Spielenden zurückzahlt; die Marge des Anbieters ist 100 Prozent abzüglich dieses Werts. Wer die Auszahlungsquote kennt, kennt den Preis, den jeder Einsatz an den Anbieter verliert – und kann Anbieter vergleichen, ohne einzelne Quoten zu vergleichen. Die GGL nennt für 2024 eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 Prozent über den Markt, ein leichter Rückgang gegenüber 78 Prozent im Jahr 2023.

Wettangebot und Live-Programm

Das Wettangebot ist mehr als die Anzahl der Sportarten. Es zählt, welche Ligen abgedeckt sind, wie tief die Märkte in den Top-Ligen sind (Handicap, Gesamtzahl Tore, Eckbälle, Spielerwetten) und wie das Live-Programm aussieht. Live-Wetten machen 53 Prozent des Wettvolumens aus – ein Anbieter ohne starkes Live-Programm ignoriert die größte Hälfte des Marktes.

Zahlungswege

Der GlüStV erlaubt nur Zahlungsmittel, die auf ein Konto im Namen des Spielenden bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut laufen; Kryptowährungen und anonymer Prepaid sind damit ausgeschlossen. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert – Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, E-Wallet, PayPal – ist seine Sache und steht in seinen AGB. Wer auf PayPal angewiesen ist, prüft das im Anbieterprofil, nicht im Ranking.

Bonus- und Umsatzbedingungen

Der GlüStV regelt Boni nicht. Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist und maximale Bonushöhe stehen allein in den AGB des Anbieters. Ein Bonus mit hohem Umsatzfaktor und niedriger Mindestquote kostet mehr Spielvolumen als er einbringt; ein Bonus mit niedrigem Umsatzfaktor und hoher Mindestquote zwingt zu riskanteren Wetten. Beides ist messbar, beides muss man lesen.

Spielerschutz-Infrastruktur

Innerhalb der lizenzierten Anbieter ist die Spielerschutz-Infrastruktur gesetzlich gleich – OASIS, LUGAS, 1.000-€-Limit, Panikbutton. Was bleibt, ist die Ausführung: Wie schnell greift der Panikbutton, wie gut ist die Selbstausschluss-Funktion in der Praxis erreichbar, wie lesbar sind die Hinweise zur Aktivitätsdatei. Das ist nicht messbar, aber erfahrbar.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Auswahl folgt der GGL-Whitelist. Sie ist kein Ranking nach Quoten, sondern eine Beschreibung der zehn Anbieter, die auf der Liste vom 2. Oktober 2026 stehen und ein aktives Sportwettenangebot in Deutschland betreiben. Welcher Anbieter für wen passt, hängt vom Wettverhalten, vom gewünschten Markt und vom gewünschten Zahlungsweg ab.

Bet3000 – jung auf der Whitelist, alte Marke

Bet3000 ist auf der GGL-Whitelist mit der I.B.C. Sportsbetting Limited als Inhaberin geführt, Sitz in Sliema, Malta. Die deutsche Erlaubnis ist mit Erstdatum 22.04.2026 eingetragen – einer der jüngeren Einträge. Die Marke Bet3000 existiert länger als die Whitelist-Erlaubnis; der stationäre Vertrieb lief in Deutschland schon vorher. Wer einen Anbieter mit langer Marktpräsenz und frischer deutscher Erlaubnis sucht, findet ihn hier; wer eine möglichst lange ununterbrochene Erlaubnishistorie erwartet, schaut bei Tipico, Sportingbet, AdmiralBet oder NEO.bet, die ihre Erlaubnis bereits am 09.10.2020 erhielten.

Winamax – aus Frankreich, früh in Deutschland lizenziert

Winamax ist auf der GGL-Whitelist mit der WINAMAX SA als Inhaberin geführt. Die deutsche Erlaubnis stammt vom 29.06.2021 (verlängert 08.12.2022), ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt; die Aufsicht führt die GGL. Das Unternehmen ist in Frankreich groß und führt den deutschen Markt mit einer schlanken Konzession – wer eine bekannte Marke mit lizenzierter deutscher Erlaubnis sucht, hat hier eine Alternative zu den Platzhirschen.

Tipico – der umkämpfte Marktführer

Tipico ist auf der GGL-Whitelist mit der Tipico Co. Limited als Inhaberin geführt; Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022. Tipico ist im deutschen Markt sichtbar präsent – in Werbung, im Einzelhandel, in der Bundesliga. Die Aufmerksamkeit hat eine Kehrseite: Vor dem BGH ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem ein Kläger aus den Jahren 2013 bis 2018 mehr als 3.700 € Verlust zurückfordert. Der BGH hat die Frage am 25.07.2024 dem EuGH vorgelegt; der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen am 19.03.2026 eine Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten. Das Verfahren betrifft Wetten aus der Zeit vor der Erlaubnis; Tipico ist heute lizenziert, die Frage ist die nach Rückforderung. Wer ein laufendes Verfahren in seine Wahl einbeziehen will, weiß hier, woran er ist.

Sportingbet – stationär und online, langer Atem

Sportingbet wird auf der Whitelist mit der Sportingbet (Deutschland) Limited als Inhaberin geführt, Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022. Im Impressum nennt das Unternehmen die behördliche Erlaubnis für Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022 – zwei getrennte Erlaubnisse, ein Anbieter. Wer Casino und Sportwetten aus einer Hand möchte, findet sie bei Sportingbet; wer Wert auf eine möglichst alte Erlaubnis legt, ebenfalls.

Sportwetten.de – ein deutschsprachiger Name mit maltesischem Inhaber

Sportwetten.de wird auf der GGL-Whitelist mit der NetX Betting Limited, Sitz in Birkirkara, Malta, geführt; Erstdatum 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022. Der Domain-Name klingt nach deutscher Marke, der Inhaber ist maltesisch – der typische Fall der deutschen Regulierung, die aus den Verfahren 2020 hervorgegangen ist. Wer auf der Suche nach einem deutschsprachigen Auftritt ist, sollte das Impressum prüfen, nicht die Domain.

LeoVegas – junger Sportwetten-Zweig eines Casino-Anbieters

LeoVegas ist auf der GGL-Whitelist mit der LVSports Limited als Inhaberin geführt; Erstdatum 21.10.2024. Der Mutterkonzern ist im Online-Casino bekannt; die Sportwetten-Erlaubnis ist eine jüngere Erweiterung. Wer einen Anbieter sucht, der Sportwetten als Ergänzung zu einem bestehenden Casino-Angebot führt, ist hier richtig; wer einen Anbieter mit langer Sporthistorie sucht, findet sie bei Tipico, AdmiralBet oder NEO.bet, die ihre Erlaubnis bereits am 09.10.2020 erhielten.

AdmiralBet – österreichisch-maltesische Verwurzelung, deutsche Erlaubnis

AdmiralBet wird auf der GGL-Whitelist mit der Greentube Betting Malta Limited als Inhaberin geführt, Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024. Die Marke gehört in den österreichischen Raum; die deutsche Erlaubnis läuft über die maltesische Gesellschaft. Die Casino-Lizenz für slots.admiralbet.de ist eine eigene Erlaubnis seit 28.09.2022.

bet-at-home – österreichische Wurzeln, deutsche Erlaubnis

bet-at-home wird auf der GGL-Whitelist mit der Bet-at-home.com Internet Limited als Inhaberin geführt; Erstdatum 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit 28.12.2022. Wer einen Anbieter mit deutschsprachiger Tradition und lizenziertem Casino-Zweig sucht, ist hier richtig; die Trennung der Erlaubnisse gilt wie überall: Sportwetten laufen über die Whitelist-Sportwetten-Erlaubnis, Casino über die Whitelist-Casino-Erlaubnis.

Betano – griechisch-österreichischer Hintergrund, deutsche Erlaubnis

Betano wird auf der GGL-Whitelist mit der Betkick Sportsbetting Limited, Sitz in San Giljan, Malta, als Inhaberin geführt; Erstdatum 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022. Die Betkick Sportwettenservice ist ein österreichisches Unternehmen, das im Februar 2021 die deutsche Erlaubnis erhielt; der griechische Mutterkonzern Stoiximan steht dahinter. Wer einen internationalen Anbieter mit europäischer Konzernstruktur sucht, findet sie hier.

NEO.bet – deutsche Marke, maltesischer Inhaber

NEO.bet wird auf der GGL-Whitelist mit der Greenvest Betting Limited als Inhaberin geführt; Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022. NEO.bet gehört zu den Anbietern der ersten Stunde der deutschen Regulierung; wer einen Anbieter mit möglichst früher Erlaubnis sucht, hat hier eine der vier Whitelist-Domains vom 09.10.2020.

Was die Erlaubnis kostet: Eine Rechnung zum Einzahlungslimit

Wer 1.000 € im Monat bei einem lizenzierten Anbieter einzahlt – das gesetzliche Maximum nach § 6c Abs. 1 GlüStV – und das Geld auf einer Wette zu einer angenommenen Quote von 1,90 setzt, der wettet das gesamte Monatslimit in einer einzigen Entscheidung. Bei einer angenommenen Zwei-Wege-Markt-Quote von 1,90 / 1,90 beträgt die Auszahlungsquote 1 / (1/1,90 + 1/1,90) = 0,5263, die Marge 1 − 0,5263 = 0,4737, also rund 47,4 Prozent – ein sehr hoher Wert, der nur als Rechenbeispiel dient und nicht das reale Niveau der Whitelist-Anbieter abbildet.

Rechnet man mit dem Geld des Monatslimits: Setzt ein Spielender 1.000 € auf eine Quote von 1,90, so erwartet ihn bei einem Gewinn eine Rückzahlung von 1.000 € × 1,90 = 1.900 €. Bei einer angenommenen Gewinnwahrscheinlichkeit von 1/1,90 = 0,5263 liegt der erwartete Rückfluss bei 1.900 € × 0,5263 = 1.000 € – Einsatz und Erwartungswert decken sich exakt. Setzt der Spielende 1.000 € mehrfach, ändert sich das Bild: Pro Wette gehen 1.000 € × 0,4737 = 473,70 € als Marge an den Anbieter; das ist der Preis jedes Einsatzes, unabhängig vom Ausgang.

Das Beispiel ist eine Bandbreite, keine Punktlandung. Die reale Auszahlungsquote der lizenzierten Anbieter lag 2024 nach GGL-Angaben bei 76 Prozent – das entspricht einer Marge von 24 Prozent über den Gesamtmarkt. Bei einer einzelnen Wette kann die Marge deutlich darüber liegen, etwa bei exotischen Märkten, und deutlich darunter, etwa bei großen Fußballspielen mit hohem Wettvolumen. Wer das Einzahlungslimit als Echtgeld-Rahmen versteht, versteht auch, warum die 1.000 € rascher aufgebraucht sind, als die Zahl vermuten lässt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?

Die GGL führt unter glücksspiel-behoerde.de eine öffentliche Whitelist, die nach Erlaubnistyp und Anbieter filterbar ist. Wer dort mit seiner Domain erscheint, hat eine deutsche Erlaubnis für den ausgewiesenen Glücksspieltyp. Eine Domain mit .de-Endung allein beweist keine Erlaubnis; das gilt auch für einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Wer auf der Whitelist steht, darf die deutsche Erlaubnis für sich in Anspruch nehmen – und nur er.

Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?

Beide Mechanismen gelten ausschließlich für Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat wird über die LUGAS-Limitdatei anbieterübergreifend durchgesetzt; eine Selbsterklärung reicht für ein höheres Limit nicht. OASIS ist die zentrale Sperrdatei, die bei jeder Registrierung und jedem Login abgefragt wird; Selbstsperren laufen mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen.

Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?

Eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan ist eine Erlaubnis des ausstellenden Staates für das dortige Glücksspielregime; sie gilt in Deutschland nicht. Wer in Deutschland Sportwetten anbietet, braucht eine Erlaubnis der GGL nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV. Bietet er ohne diese Erlaubnis an, ist das Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt – unabhängig davon, welche ausländische Lizenz er vorweist. Die GGL kann gegen solche Anbieter Untersagungsverfahren einleiten, Netzsperren verhängen und Zahlungen blockieren; 2025 waren 1.843 illegale Webseiten aus Deutschland nicht mehr erreichbar.

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage, die nach §§ 17, 18 RennwLottG der Einsatz abzüglich der Steuer selbst ist – 5,3 Prozent von 100 € Einsatz entsprechen rund 5,03 €. Schuldner ist der Veranstalter (§ 19 RennwLottG), nicht der Spielende. Ob der Veranstalter die Steuer auf den Wettschein aufschlägt, ist eine Frage seiner AGB; manche Anbieter werben mit „steuerfreien“ Wetten, weil sie die Steuer aus der Marge tragen. Die entrichtete Steuer ist kein Indiz für eine Erlaubnis – auch Anbieter ohne deutsche Erlaubnis schulden sie.

Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?

Nein. Die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV deckt ausschließlich Sportwetten ab. Slots, Online-Poker und Online-Casino-Spiele erfordern eine eigene Erlaubnis (§ 22a GlüStV für virtuelle Automatenspiele, § 22c GlüStV für Online-Casino, § 22b GlüStV für Online-Poker), die bei einem Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis vorliegen kann, aber nicht muss. Wer beim Anbieter AdmiralBet virtuelle Automatenspiele spielt, nutzt dafür eine andere Erlaubnis als für das Sportwettenangebot desselben Anbieters. Die Whitelist führt diese Erlaubnisse getrennt.

Inhalt erstellt vom Team «fussballwetteninfo.com»