Wettanbieter ohne OASIS: Was die Sperrdatei für deutsche Spieler bedeutet
Wer nach Wettanbietern ohne OASIS sucht, stößt auf ein deutsches Paradoxon. Die Sperrdatei wird bei jeder Anmeldung und bei jedem Login bei den erlaubten Anbietern abgefragt. Wer bei einem solchen Anbieter spielen will, wird also zwangsläufig mit OASIS konfrontiert. Seiten, die diesen Anzeigen gar nicht vornehmen, besitzen keine deutsche Erlaubnis. Damit beginnt die Frage nach dem Sinn dieser Suche nicht bei einem Feature, sondern bei der Rechtslage.

*Stand der Daten: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.*
Rechtliche Einordnung: Warum OASIS für deutsche Anbieter verpflichtend ist
Die Rolle der GGL und der Glücksspielstaatsvertrag
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für lizenzierte Sportwetten im Internet. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021), der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Die GGL überwacht die Inhaber dieser Erlaubnis, spricht Bußgelder aus und führt die amtliche Liste aller erlaubten Anbieter.
Diese Liste, die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV, ist das einzige verlässliche Mittel, um eine gültige deutsche Sportwetten-Erlaubnis zu prüfen. Der Stand vom 02.10.2026 verzeichnet 30 Einträge, darunter 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis) und drei Inhaber reiner Pferdewetten-Erlaubnisse. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, wobei eine .de-Domain allein noch keine Erlaubnis belegt, denn nicht jeder Inhaber einer .de-Domain besitzt auch eine deutsche Glücksspiel-Erlaubnis. Die erste Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1); die Whitelist zeigt ausschließlich Ausstellungsdaten, kein Enddatum.

Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist, darf Sportwetten annehmen. Eine demselben Inhaber erteilte Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casino ist eine separate Erlaubnis mit eigenen Regeln, die nicht automatisch auch Sportwetten abdeckt.
Was OASIS ist und wie es funktioniert
OASIS ist das bundesweite, spielformübergreifende Spielersperrsystem, das vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird. Es dient dem Schutz von Spielenden und der Bekämpfung von Glücksspielsucht. Die Verantwortung für das System liegt nach Angabe der GGL dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt, und der Anschluss ist für jeden Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis verpflichtend.
Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat. Das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitete rund 60.000 Sperranträge. Die Sperrdatei umfasste nach dieser Auswertung etwa 367.000 aktive Spielersperren sowie 9.000 Veranstalter mit rund 41.000 Betriebsstätten. Die OASIS-Übersichtsseite nennt aktuell über 360.000 aktive Spielersperren.
Die Abfragen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abfragen zu Spielersperren, Abfragen zu Bonus- und Rabattangeboten sowie Abfragen zu Werbung. Alle erlaubten Anbieter gleichen die Spielerdaten bei der Anmeldung und beim Login mit dieser Datei ab, etwa bei Interwetten und Wettarena, deren Geschäftsbedingungen ausdrücklich auf das Sperrsystem „OASIS“ verweisen und klarstellen, dass kein eigenes Sperrsystem betrieben wird.
Warum „ohne OASIS“ in Deutschland nur Offshore bedeutet
Anbieter, die nicht an OASIS angeschlossen sind, nehmen in Deutschland keine Abgleiche mit der Sperrdatei vor und besitzen keine Erlaubnis der GGL. Damit bewegen sie sich außerhalb des Glücksspielstaatsvertrags. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung; sie ersetzt weder die deutsche Erlaubnis noch den Anschluss an OASIS oder an die Limitdatei LUGAS.
Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Strafrechtlich kann die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, die Werbung dafür nach § 284 StGB mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bewehrt, wobei strafrechtliche Verfolgungen einzelner Spielerinnen und Spieler in der Praxis nicht etabliert sind, was weder als Freifahrtschein noch als Risiko dramatisiert werden sollte. Die zivilrechtliche Lage ist delikater. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Im Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice (Betano) erließ der BGH am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23), der die Position von Spielern bei der Rückforderung stärkt. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit Ausnahme von Konstellationen, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Diese Linie ist noch keine Zusicherung für einzelne Spielende; sie zeigt nur, dass die zivilrechtliche Frage offen ist und sich künftig verschärfen kann.
Spielerschutz durch Sperren: Selbstsperre, Fremdsperre und der Panikknopf
Wie eine Sperre zustande kommt
Spielerinnen und Spieler können Eintragung, Aufhebung oder Auskunft zu einer OASIS-Sperre online beantragen. Der digitale Antrag erfordert ein BundID-Nutzerkonto und die Online-Ausweisfunktion. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person eine Frist benennt, sonst mindestens ein Jahr (§§ 8, 8a GlüStV). Neben der Selbstsperre sieht das System auch Fremdsperren vor, die etwa durch Angehörige oder durch Glücksspielanbieter ausgelöst werden, wenn Anzeichen für problematisches Spielverhalten bestehen.

Der Panikknopf und seine Wirkung
Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus. Er wirkt nur dort, wo OASIS angeschlossen ist, also ausschließlich bei lizenzierten Anbietern. Bei einem Offshore-Anbieter ohne OASIS-Anbindung greift dieser Mechanismus nicht; der Panikknopf bleibt wirkungslos, weil keine zentrale Sperrdatei abgefragt wird.
Folgen einer Sperre für ein Konto auf der GGL-Whitelist
Eine aktive OASIS-Sperre führt bei lizenzierten Anbietern zur Ablehnung der Anmeldung oder zur sofortigen Sperrung des Logins. Das Konto wird gesperrt, Auszahlungen des Guthabens sind nach den Regelungen zum insolvenzgeschützten Treuhandkonto möglich, aber es können keine neuen Wetten platziert werden. Die Sperre gilt bundesweit und spielformübergreifend; eine erneute Anmeldung bei einem anderen Anbieter der Whitelist ist während der Sperrdauer ausgeschlossen. Genau diese Wirkung ist der Punkt, an dem die Suche nach Anbietern „ohne OASIS“ ansetzt: gesperrte Spielerinnen und Spieler suchen nach Wegen, die Sperre zu umgehen, und stoßen dabei ausschließlich auf Anbieter ohne deutsche Erlaubnis.
Einzahlungslimit und LUGAS
Die GGL-Anbieter sind zusätzlich an die Limitdatei LUGAS angeschlossen. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV beträgt grundsätzlich 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Ein Anbieter darf für einzelne Personen nur dann ein höheres Limit festlegen (bis zu 10.000 €, in Ausnahmefällen bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spieler), wenn er die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachvollziehbar belegt bekommt. Eine Selbsterklärung genügt nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h GlüStV verboten; die Aktivitätsdatei erkennt parallel laufende Konten.
Vergleich der Anbieter: Lizenzierte Häuser und Offshore-Marken
Die folgende Übersicht ordnet die im Beitrag behandelten Anbieter nach ihrem Status auf der GGL-Whitelist. Die Tabelle ist nach dem Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis sortiert; Offshore-Marken ohne deutsche Erlaubnis stehen am Ende und sind ausdrücklich kein legaler Anbieter für Spielerinnen und Spieler in Deutschland.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | Erlaubt | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | Erlaubt | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| bpremium | Erlaubt | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Betway | Erlaubt | Betway Limited | 09.03.2021 |
| Betano | Erlaubt | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| DAZN Bet | Erlaubt | DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
| Playzilla | Nicht auf der Whitelist | n. a. | n. a. |
| Allyspin | Nicht auf der Whitelist | n. a. | n. a. |
| 22Bet | Nicht auf der Whitelist | n. a. | n. a. |
| Boomerang Bet | Nicht auf der Whitelist | n. a. | n. a. |
Die Spalte „Sportwetten-Erlaubnis seit“ bezieht sich auf das Datum der ersten Erlaubnis; mehrere Inhaber verfügen zudem über Folgeerlaubnisse, die in der Whitelist ausgewiesen sind. Die Whitelist enthält keine Enddaten, daher ist aus dieser Liste kein Ablaufdatum ableitbar. Die Offshore-Marken besitzen keine deutsche Erlaubnis; die in der Tabelle genannten Marken sind nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubte Glücksspielangebote für Spielerinnen und Spieler in Deutschland.
AdmiralBet: lizenziert seit 2020 mit Folgeerlaubnissen
AdmiralBet wird auf der Whitelist der GGL geführt. Erlaubnisinhaberin ist die Greentube Betting Malta Limited mit Sitz in Malta. Die erste Sportwetten-Erlaubnis wurde am 09.10.2020 erteilt; es folgten Erlaubnisse am 13.12.2022 und am 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf der separaten Domain slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Damit zählt AdmiralBet zu den Marken, die den Anschluss an OASIS und LUGAS von Beginn an umsetzen und für eine breite Auswahl an Wettmärkten lizenziert sind.
NEO.bet: kompakter Anbieter mit früher Erlaubnis
NEO.bet wird von der Greenvest Betting Limited geführt. Die erste Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis auf den 22.12.2022. Damit ist NEO.bet ähnlich früh im Whitelist-System vertreten wie AdmiralBet und bpremium. NEO.bet richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die einen deutsch lizenzierten Anbieter mit vergleichsweise schmalem Wettprogramm bevorzugen.
bpremium: Ladbrokes-Marke mit zusätzlichen Poker- und Slots-Erlaubnissen
Die Ladbrokes (Deutschland) Limited führt die GGL-Whitelist neben bpremium auch für die Marke partypoker, die Erlaubnisse für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele (jeweils erstmals am 10. November 2022) trägt. Die Sportwetten-Erlaubnis für bpremium besteht seit 09.10.2020 mit Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Damit bietet der Konzern hinter bpremium mehrere Glücksspielformen aus einer Hand, jeweils mit eigener Erlaubnis und eigenen Regeln.
Betway: Malta-Sitz und breite Erlaubnis
Betway wird auf der Whitelist von der Betway Limited geführt, einer Malta ansässigen Gesellschaft mit Lizenz für Sportwetten seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Hinzu kommt eine am 02.10.2026 erteilte Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Betway zählt zu den etablierten Marken, deren Sportwetten-Angebot seit Jahren über die Whitelist abgewickelt wird.
Betano: Hinweisbeschluss des BGH im Rückforderungsverfahren
Betano wird in Deutschland von der Betkick Sportswettenservice Limited betrieben. Die erste Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 19.02.2021, eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Das Unternehmen steht zugleich im Zentrum eines zivilrechtlichen Verfahrens, das für die Frage der Rückforderung verlorener Spieleinsätze bei nicht oder nur teilweise lizenzierten Anbietern relevant ist. Der BGH erließ am 22. März 2024 den Hinweisbeschluss Az. I ZR 88/23, der die Position von Spielern stärkt. Dieses Verfahren betrifft zwar Wetten aus der Zeit vor der GGL-Erlaubnis, verdeutlicht aber die rechtliche Schärfe der Frage.
DAZN Bet: jüngere Erlaubnis unter DAZN-Marke
DAZN Bet wird unter DAZN Bet von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta, geführt. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 22.08.2023, also deutlich später als bei den Marken der ersten Stunde. DAZN Bet bringt die Medienmarke DAZN in den deutschen Wettmarkt und übernimmt die OASIS- und LUGAS-Pflichten wie jeder andere Whitelist-Inhaber.
Offshore-Marken: Playzilla, Allyspin, 22Bet, Boomerang Bet
Die vier Offshore-Marken in der Tabelle sind nicht auf der GGL-Whitelist geführt und besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind in Deutschland nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubte Glücksspielangebote, an denen sich Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in Deutschland nicht beteiligen sollten. Im Folgenden werden sie nur dargestellt, nicht empfohlen.
Playzilla: Curaçao-Lizenz, kein deutscher Anschluss
Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Das Unternehmen ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen; eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor. Eine Curaçao-Lizenz, die Playzilla nach Drittquellen führt, hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung.
Allyspin: breites Sportangebot ohne deutsche Lizenz
Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten. Als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Auch hier fehlt der Anschluss an OASIS und LUGAS, und die Marke ist in Deutschland unerlaubt.
22Bet: osteuropäisch geprägter Anbieter ohne GGL-Whitelist
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Der Anbieter wirbt in Deutschland, ohne eine deutsche Erlaubnis zu besitzen. Eine Curaçao-Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht.
Boomerang Bet: Esports-Ausrichtung ohne deutsche Erlaubnis
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Die Plattform ist ebenfalls nicht auf der GGL-Whitelist geführt.
Was eine OASIS-Sperre konkret bedeutet
Verlust der Spielmöglichkeit auf legalen Anbietern
Wer in der Sperrdatei eingetragen ist, kann sich bei keinem Anbieter der Whitelist mehr anmelden. Das schließt Online-Sportwetten ebenso ein wie virtuelle Automatenspiele und Online-Poker, soweit diese ebenfalls an OASIS angeschlossen sind. Die Sperre wirkt sofort und bundesweit. Für die gesperrte Person bedeutet das: keine Willkommensboni mehr, keine laufenden Angebote, keine Wetten mehr, und zwar ohne Aussicht, das durch einen Anbieterwechsel zu umgehen.
Suchtprävention als Zweck der Sperre
Die OASIS-Sperre dient nach dem Willen des Glücksspielstaatsvortrags dem Schutz der Spielenden vor sich selbst und vor den Folgen problematischen Spielverhaltens. Die Frist von mindestens drei Monaten bei benannter Dauer, mindestens einem Jahr ohne benannte Frist, soll verhindern, dass die Sperre als kurzfristige Pause missverstanden wird. Wer sich innerhalb dieser Frist erneut anmelden will, scheitert an der OASIS-Abfrage.
Kein Ausweg über Offshore-Anbieter, aber hohe Risiken
Die Versuchung, auf Offshore-Anbieter ohne OASIS-Anbindung auszuweichen, ist genau das, was die Sperre unterbinden soll. Wer trotz Sperre bei einem Offshore-Anbieter spielt, handelt nach § 285 StGB ordnungswidrig im Sinne des Strafgesetzbuchs, wobei die strafrechtliche Verfolgung einzelner Spielender in der Praxis selten ist. Gravierender sind die zivilrechtlichen Risiken: Im Streit um eine Auszahlung hat die spielende Person keinen deutschen Rechtsweg, keinen Anspruch auf das insolvenzgeschützte Treuhandkonto und keine Handhabe gegen unseriöse Geschäftsbedingungen. Auch die in der Rechtssache Tipico vor dem EuGH verhandelte Frage der Rückzahlung verlorener Einsätze betrifft genau diese Konstellation, dass die zivilrechtliche Linie sich weiter verhärten kann.
Was bleibt Spielenden bei einem Streit mit einem Offshore-Anbieter?
Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis entfällt der Schutzrahmen des Glücksspielstaatsvertrags vollständig. Es gibt kein OASIS, kein LUGAS, keine insolvenzgeschützte Treuhandverwaltung und keine fünf Werktage Frist für die Auszahlung des Restguthabens bei Kontoschließung. Zahlungen laufen über die Mechanismen des Offshore-Anbieters; im Konfliktfall bleibt nur der Weg vor ausländischen Gerichten, was praktisch selten aussichtsreich ist.
Selbst auf legalem Weg ist die Rückforderung verlorener Einsätze keine Selbstverständlichkeit. Die laufenden Verfahren vor BGH und EuGH zeigen, dass die Gerichte die Position der Spielenden stärken, aber keine pauschale Garantie aussprechen. Wer auf einen Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis setzt, gibt die wenigen bestehenden Schutzmechanismen vollständig auf und tauscht sie gegen ein höheres Limit und ein breiteres Wettprogramm, das in Deutschland eben unerlaubt ist.
Kostenrechnung: Ein Beispiel aus dem Wettalltag
Wer nach Wettanbietern ohne OASIS sucht, denkt oft zuerst an das, was ein Anbieter erlaubt, und weniger an das, was er kostet. Eine einfache Rechnung verdeutlicht den Zusammenhang. Das gesetzliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt bei 1.000 € pro Monat über alle Anbieter hinweg. Wird dieser Betrag einmal vollständig auf einen einzelnen Markt gesetzt, etwa auf eine Zwei-Wege-Wette mit Quoten von 1,90 zu 1,90, so liegt der faire Payout-Anteil dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei etwa 95 %. Die Marge des Buchmachers beträgt damit rund 5 %; auf 1.000 € Einsatz entspricht das einem erwarteten Verlust von etwa 50 €.
Dieser Wert ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten und kein garantiertes Ergebnis einer einzelnen Wette. Die Marge variiert von Markt zu Markt, von Anbieter zu Anbieter und von Event zu Event. Wer die gleichen 1.000 € auf einen Markt mit höherer Marge setzt, etwa auf eine exotische Kombiwette mit vielen Ausgängen, zahlt entsprechend mehr. Wer bei einem Offshore-Anbieter ohne OASIS-Anbindung spielt, unterliegt nicht der 1.000-€-Grenze, trägt aber die zivil- und ordnungsrechtlichen Risiken, die in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben sind.
Wahl der Wege: Wem welcher Anbieter passt
Wer ein deutsch lizenziertes Angebot mit vollem Schutz sucht
Spielerinnen und Spieler, die Wert auf Rechtssicherheit, OASIS-Schutz und die deutsche Einzahlungsgrenze legen, finden bei den sechs Whitelist-Marken in der Tabelle ein reguliertes Angebot vor. AdmiralBet, NEO.bet und bpremium zählen zu den früh lizenzierten Marken, Betway und Betano sind etablierte Namen mit großer Marktbreite, DAZN Bet bringt die DAZN-Marke in das Segment. Alle sechs sind an OASIS und LUGAS angeschlossen und führen die Abgleiche durch, die der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt.
Wer eine breitere Live-Wetten-Auswahl oder Esports sucht
Wer ein breiteres Wettprogramm erwartet, etwa mehr Live-Wetten-Märkte, exotischere Sportarten oder Esports, stößt bei den Offshore-Marken auf Angebote, die in Deutschland unerlaubt sind. Diese Anbieter umgehen die deutschen Restriktionen für Live-Wetten (§ 21 Abs. 4 GlüStV) und bieten Märkte an, die bei deutschen Anbietern nicht verfügbar sind. Allerdings fehlt der Anschluss an die deutsche Aufsicht, der Schutzmechanismus und die deutsche Rechtsdurchsetzung.
Wer eine bestimmte Sportart oder ein bestimmtes Wettformat bevorzugt
Fußball-Wetten, die populärste Disziplin, sind bei allen sechs Erlaubnisinhabern verfügbar. Andere Sportarten variieren im Angebot; DAZN Bet profitiert von der Medienmarke, Betano und Betway von internationaler Marktbreite. Wer eine bestimmte Wettform bevorzugt, etwa Einzelwetten statt Kombiwetten oder umgekehrt, prüft die Auswahl am Wettprogramm des jeweiligen Anbieters.
Häufige Fragen zu OASIS und Wettanbietern
Was genau ist OASIS und wer wird dort gesperrt?
OASIS ist die bundesweite Spielersperrdatei, die das Regierungspräsidium Darmstadt betreibt. Eingetragen werden Personen, die sich selbst sperren lassen, die durch Angehörige oder Anbieter fremdgesperrt werden, oder die durch eine gerichtliche Sperre erfasst sind. Die Sperre gilt bundesweit und spielformübergreifend für alle erlaubten Anbieter und umfasst derzeit über 360.000 aktive Sperren.
Wie läuft die OASIS-Abfrage bei Registrierung und Login ab?
Bei der Anmeldung und bei jedem Login gleicht der Anbieter die angegebenen persönlichen Daten mit der der Standard der GGL mit der Datei beim Regierungspräsidium Darmstadt ab. Liegt ein Treffer vor, wird die Anmeldung abgelehnt oder das Konto gesperrt. Spielerinnen und Spieler können über ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion Sperren, Aufhebungen und Auskünfte online beantragen.
Welchen Status haben Wettanbieter, die nicht an OASIS angeschlossen sind?
Diese Anbieter besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubte Glücksspielangebote für Spielerinnen und Spieler in Deutschland. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung; OASIS und LUGAS greifen nicht, ein deutscher Rechtsweg ist im Streitfall nicht eröffnet.
Was bewirkt der Panikknopf mit der sofortigen 24-Stunden-Sperre?
Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus, wenn Spielende den Knopf drücken. Die Sperre wirkt nur bei Anbietern, die an OASIS angeschlossen sind, also ausschließlich bei lizenzierten Häusern. Sie gilt für das Konto, auf dem der Knopf gedrückt wurde, und im Verbund mit OASIS auch über weitere Anbieter hinweg.
Welche Folgen hat eine OASIS-Sperre für ein Konto bei einem Anbieter auf der GGL-Whitelist?
Die Anmeldung wird abgelehnt, ein bestehendes Konto wird gesperrt. Es können keine neuen Wetten mehr platziert werden, Boni und Angebote entfallen. Eine Auszahlung des Restguthabens ist über das insolvenzgeschützte Treuhandkonto möglich; das Geld bleibt der gesperrten Person erhalten, ist aber nicht mehr zum Spielen einsetzbar.
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